Letzte Aktualisierung: 15. November 2023
1.1. Die Uncursvell GmbH (nachfolgend "Uncursvell" oder "wir" genannt) mit Sitz in Zürich, Schweiz, erbringt Reinigungsdienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Uncursvell und ihren Kunden. Mit der Beauftragung unserer Dienstleistungen erkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich an.
1.3. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung von Uncursvell.
2.1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung seitens Uncursvell oder durch tatsächliche Ausführung der Dienstleistung zustande.
2.2. Für den Umfang der Dienstleistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von Uncursvell maßgebend.
2.3. Elektronische Kommunikation (E-Mail, Kontaktformular, etc.) gilt als schriftlich im Sinne dieser AGB.
3.1. Art und Umfang der Reinigungsleistungen werden im Dienstleistungsvertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.
3.2. Uncursvell verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht und termingerecht auszuführen.
3.3. Leistungsbeschreibungen in Werbematerialien, auf der Website oder in sonstigen öffentlichen Äußerungen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
3.4. Uncursvell ist berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen qualifizierte Dritte als Subunternehmer einzusetzen.
3.5. Zusätzliche oder abweichende Leistungen bedürfen einer separaten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.
4.1. Der Kunde gewährleistet den freien Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu den vereinbarten Terminen.
4.2. Der Kunde stellt kostenfrei Wasser und Strom in den zu reinigenden Räumlichkeiten zur Verfügung.
4.3. Der Kunde informiert Uncursvell über besondere Beschaffenheiten der zu reinigenden Objekte, über eventuelle Beschädigungen oder über sonstige Umstände, die für die Durchführung der Reinigungsarbeiten relevant sein können.
4.4. Wertgegenstände und vertrauliche Dokumente sind vom Kunden vor Beginn der Reinigungsarbeiten gesichert zu verwahren. Uncursvell übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust von nicht ordnungsgemäß gesicherten Wertgegenständen.
5.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3. Bei Zahlungsverzug ist Uncursvell berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.4. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, weitere Dienstleistungen nur noch gegen Vorkasse zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.5. Bei längerfristigen Verträgen behält sich Uncursvell das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten an veränderte Kostenfaktoren (z.B. Lohnkosten, Materialkosten) anzupassen.
6.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen im Dienstleistungsvertrag.
6.2. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.3. Bei befristeten Verträgen endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch, sofern keine Verlängerungsklausel vereinbart wurde.
6.4. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
6.5. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
7.1. Terminabsagen oder -verschiebungen seitens des Kunden müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei späteren Absagen oder Terminverschiebungen behalten wir uns vor, 50% des vereinbarten Preises zu berechnen.
7.2. Terminverschiebungen seitens Uncursvell werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. In diesem Fall werden wir einen Ersatztermin vereinbaren.
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Reinigungsleistungen unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten zu prüfen und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erbringung der Leistung, schriftlich zu rügen.
8.2. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Kunde Uncursvell die Möglichkeit einzuräumen, innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
8.3. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge, gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen.
9.1. Uncursvell haftet für Schäden, die durch seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
9.2. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.4. Soweit die Haftung von Uncursvell ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.5. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe der Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung.
9.6. Schadenersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch drei Jahre nach Erbringung der Leistung.
10.1. Uncursvell erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für die Durchführung des Auftrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
10.3. Uncursvell verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung notwendig.
11.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Uncursvell berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und das Firmenlogo des Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden.
12.1. Es gilt ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
13.2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
14.1. Uncursvell behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben.
14.2. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hingewiesen.